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In einer Sonderversammlung der Vereinten Nationen, in welcher ursprünglich eine weltweite Ächtung der Todesstrafe zu erreichen geplant war, kam es heute zu einem Eklat. Es war eine harte Kampfabstimmung prognostiziert worden, bis auf Vorschlag Schwedens ein Kompromissvorschlag gemacht wurde, der nicht mehr die Ächtung der Todesstrafe, stattdessen ein Bekenntnis zum Menschenrecht auf Leben eines jeden Erdenbürgers enthielt.

Zum Eklat kam es, nachdem der Vorschlag, der bereits mit großer Mehrheit hastig ratifiziert worden war, von den Juristen der Länder einer genaueren Prüfung unterzogen wurden, denn der Vorschlag hatte es tatsächlich in sich und ging weit über den ursprünglich geplanten Inhalt hinaus. Von nun an überschlagen sich die Ereignisse.

Unter Leitung des Generalbundesanwalts Harald Range stürmen Hundertschaften der Polizei sowie Sondereinsatzkommandos bundesweit Einrichtungen der CDU, der CSU, sowie von AfD und FDP, es werden hunderte von Akten beschlagnahmt und fast ebenso viele Personen abgeführt. In einer eilig anberaumten Sondersitzung des Bundestages wird mit den Stimmen von Grünen und Linken, einer Mehrheit der Abgeordneten der SPD, sowie einer ganzen Reihe von Mandatsträgern der CDU die Immunität von rund zwei Dutzend Mitgliedern der Unionsfraktion aufgehoben, ein Sondereinsatzkommando der Polizei will kurze Zeit später das Büro des früheren Bundesinnenministers Hans-Peter Friedrich stürmen und wird dabei in eine Schießerei mit dessen Personenschützern verwickelt, bei der zwei Personen sterben und eine weitere schwer verletzt wird.

Hans-Peter Friedrich wird im Anschluss vor den Augen der versammelten Presse abgeführt, um, so Generalbundesanwalt Range, im Hochsicherheitstrakt des Gefängnisses Stammheim in Auslieferungshaft genommen zu werden. Aus halb Afrika seien bereits Auslieferungsanträge in Deutschland eingegangen, die Anklage soll auf Verstoß gegen die Menschenrechte und gegen die Menschenwürde, Missachtung der Genfer Flüchtlingskonvention, Beihilfe zu Kriegsverbrechen, sowie auf Beihilfe zum und Auftragsmord in mindestens sechsstelliger Zahl lauten. Die Bundesanwaltschaft prüft.